Über Geld spricht kaum ein Paar gern, schon gar nicht zwischen Verlobung und Location-Besichtigung. Trotzdem lohnt sich die Frage, ob ein Ehevertrag zu eurer Situation passt. Er ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern eine Entscheidung darüber, welche Regeln für euer Vermögen, euren Unterhalt und eure Altersvorsorge gelten sollen. Wer nichts vereinbart, bekommt automatisch die gesetzlichen Regeln, und die passen nicht zu jeder Lebensplanung.
Was regelt ein Ehevertrag?
Nach Paragraf 1408 BGB können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln und dabei auch nach der Hochzeit den Güterstand aufheben oder ändern. In der Praxis geht es meist um drei große Bereiche, die im Fall einer Scheidung wichtig werden:
- Güterstand: Wie wird das Vermögen aufgeteilt, das während der Ehe entsteht?
- Unterhalt: Wer zahlt nach einer Scheidung wem wie lange Unterhalt?
- Versorgungsausgleich: Werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt?
Daneben lassen sich weitere Punkte festhalten, etwa Regelungen zu einer gemeinsamen Immobilie oder zu einem Unternehmen. Erbrechtliche Fragen gehören dagegen in ein Testament oder einen Erbvertrag, die sich beim Notar aber oft in derselben Urkunde mit dem Ehevertrag verbinden lassen.
Ohne Vertrag: die Zugewinngemeinschaft
Wer keinen Vertrag schließt, lebt automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Name führt oft in die Irre. Nach Paragraf 1363 BGB bleibt das Vermögen jedes Ehegatten sein eigenes, auch das, was er während der Ehe erwirbt. Es entsteht also kein gemeinsames Vermögen, und auch Schulden des einen werden nicht automatisch zu Schulden des anderen.
Erst wenn die Zugewinngemeinschaft endet, etwa durch Scheidung, wird der Zugewinn ausgeglichen. Dabei vergleicht man für jeden Ehegatten das Vermögen am Anfang und am Ende der Ehe. Wer mehr hinzugewonnen hat, gibt die Hälfte der Differenz an den anderen ab.
Ein vereinfachtes Beispiel
Anna bringt 20.000 Euro in die Ehe und hat bei der Scheidung 80.000 Euro, ihr Zugewinn beträgt also 60.000 Euro. Ben startet mit 10.000 Euro und endet mit 30.000 Euro, sein Zugewinn liegt bei 20.000 Euro. Die Differenz von 40.000 Euro wird halbiert: Anna zahlt Ben 20.000 Euro Ausgleich. Erbschaften und Schenkungen von Dritten zählen dabei grundsätzlich zum Anfangsvermögen, ihre Wertsteigerung während der Ehe aber zum Zugewinn.
Für viele Paare mit ähnlichen Einkommen und ohne größeres Vermögen ist dieser Ausgleich fair. Kritisch wird es, wenn ein Unternehmen, eine Immobilie oder ein großes Erbe im Spiel ist, deren Wertsteigerung im Scheidungsfall geteilt werden müsste.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist sinnvoll, wenn die gesetzlichen Regeln nicht zu eurer Lebenssituation passen. Das betrifft vor allem Selbstständige und Unternehmer, Paare mit großem Vermögensunterschied, Erben, binationale Paare, Patchworkfamilien und Paare, in denen ein Partner für die Familie beruflich kürzertritt und abgesichert werden soll.
- Selbstständigkeit oder Unternehmen: Ohne Regelung kann der Zugewinnausgleich einen Betrieb in Liquiditätsprobleme bringen. Oft wird Betriebsvermögen vom Ausgleich ausgenommen.
- Großer Vermögensunterschied: Wer deutlich mehr in die Ehe einbringt, möchte Wertsteigerungen eventuell schützen.
- Erwartete Erbschaft: Die Wertsteigerung geerbter Immobilien fällt ohne Vertrag in den Zugewinn.
- Binationale Ehe: Bei Wohnsitz oder Vermögen im Ausland ist oft unklar, welches Recht gilt. Eine Rechtswahl schafft Klarheit.
- Zweite Ehe oder Patchwork: Kinder aus früheren Beziehungen, Unterhaltspflichten und vorhandenes Vermögen lassen sich besser ordnen.
- Ungleiche Aufgabenteilung: Wer für Kinder beruflich zurücksteckt, kann im Vertrag zusätzlich abgesichert werden, etwa durch höhere Unterhalts- oder Ausgleichsansprüche.
Wann ihr keinen Vertrag braucht
Seid ihr beide angestellt, verdient ähnlich, habt kein größeres Vermögen und plant, euch Beruf und Familie gleichmäßig aufzuteilen, passen die gesetzlichen Regeln meist gut. Die Zugewinngemeinschaft gleicht dann aus, was ihr gemeinsam aufgebaut habt, und schützt, was jeder vorher besaß. Wichtig ist nur, die Frage später erneut zu stellen, wenn sich etwas Grundlegendes ändert, etwa durch ein Erbe, ein Haus oder den Schritt in die Selbstständigkeit.
Der letzte Punkt wird oft übersehen: Ein Vertrag muss nicht den wohlhabenderen Partner schützen. Er kann ebenso dafür sorgen, dass der Partner mit geringerem Einkommen fair beteiligt wird. Die Bundesnotarkammer nennt als Kriterien unter anderem Aufgabenverteilung, Alter, Vermögen und die Vorstellungen der Partner über die Folgen der Ehe.

Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder modifizierte Zugewinngemeinschaft
Mit einem Ehevertrag könnt ihr den gesetzlichen Güterstand ändern oder durch einen anderen ersetzen. Die wichtigsten Varianten im Überblick:
| Güterstand | Was gilt | Für wen geeignet |
|---|---|---|
| Zugewinngemeinschaft | Getrennte Vermögen, Ausgleich des Zugewinns bei Ende der Ehe | Paare ohne besondere Vermögenslage |
| Modifizierte Zugewinngemeinschaft | Grundsätzlich wie gesetzlich, aber z. B. Betriebsvermögen oder Erbschaften ausgenommen | Selbstständige, Erben, Immobilienbesitzer |
| Gütertrennung | Kein Zugewinnausgleich, jeder behält vollständig sein Vermögen | Paare mit klar getrennten Finanzen, oft zweite Ehen |
| Gütergemeinschaft | Vermögen wird grundsätzlich gemeinsames Gut | Heute selten, teils noch in der Landwirtschaft |
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist in der Praxis oft die bessere Wahl als die vollständige Gütertrennung. Sie lässt sich genau auf euren Fall zuschneiden und hat weniger einschneidende Folgen. Ein Grund ist auch steuerlich: Eine Ausgleichsforderung aus der Zugewinngemeinschaft ist im Erbfall und bei Scheidung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, ein Vorteil, der bei Gütertrennung entfällt. Außerdem erhöht sich im Todesfall der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft pauschal um ein Viertel.
Für deutsch-französische Paare gibt es zudem den Wahlgüterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, den beide Länder gemeinsam eingeführt haben. Ob er für euch passt, klärt ihr am besten im Beratungsgespräch.
Unterhalt und Versorgungsausgleich: was erlaubt ist
Ein Ehevertrag darf viel regeln, aber nicht alles. Seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 prüfen Gerichte Eheverträge auf ihre Wirksamkeit und ihre Ausübung. Je stärker eine Regelung in den sogenannten Kernbereich der Scheidungsfolgen eingreift, desto genauer schauen sie hin. Zu diesem Kernbereich zählen vor allem der Unterhalt wegen Kinderbetreuung, der Unterhalt wegen Alter oder Krankheit und der Versorgungsausgleich.
- Unterhalt: Ein vollständiger Verzicht ist riskant, besonders wenn Kinder geplant sind. Häufiger sind Obergrenzen oder zeitliche Befristungen.
- Versorgungsausgleich: Er kann ausgeschlossen oder angepasst werden. Für solche Vereinbarungen verweist Paragraf 1408 BGB auf die Regeln des Versorgungsausgleichsgesetzes.
- Einseitige Verträge: Benachteiligt ein Vertrag einen Partner grob, etwa weil er unter Druck oder in einer Zwangslage unterschrieben hat, kann er ganz oder teilweise unwirksam sein.
Ein Vertrag, der wenige Tage vor der Hochzeit unterschrieben wird, während die Partnerin schwanger ist und kein eigenes Einkommen hat, ist ein typisches Beispiel für eine problematische Lage. Plant das Thema deshalb mit ausreichend Vorlauf und ohne Zeitdruck.
Ehevertrag beim Notar: Ablauf und Kosten
Ein Ehevertrag ist in Deutschland nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet. Paragraf 1410 BGB verlangt zudem, dass beide Partner gleichzeitig anwesend sind. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und erklärt beiden die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen.
So läuft es ab
- Vorgespräch: Ihr schildert eure Situation und Wünsche, der Notar erklärt die Möglichkeiten.
- Entwurf: Ihr erhaltet einen Vertragsentwurf und habt Zeit, ihn in Ruhe zu prüfen.
- Beurkundung: Der Notar liest den Vertrag vor, beantwortet Fragen, dann unterschreiben beide.
Was ihr zum Termin mitbringt
Für das Vorgespräch und die Beurkundung braucht der Notar gültige Ausweise und einen Überblick über eure Vermögenswerte, denn danach richten sich die Kosten. Hilfreich sind eine kurze Aufstellung von Konten, Depots, Immobilien und Schulden sowie bei Selbstständigen Angaben zum Betrieb. Wer bereits Kinder hat oder früher verheiratet war, sollte auch das ansprechen, weil es die Gestaltung beeinflusst.
Möchte einer von euch eine Beratung, die nur seine Interessen vertritt, kann er zusätzlich eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen. Das verursacht eigene Kosten, ist bei komplexen Vermögensverhältnissen aber oft sinnvoll.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert. Er entspricht der Summe der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten, wobei Schulden nur bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen werden. Für die Beurkundung fällt eine doppelte Gebühr nach Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes an. Daraus ergeben sich etwa diese Nettobeträge:
| Geschäftswert | Notargebühr netto |
|---|---|
| 50.000 Euro | 330 Euro |
| 100.000 Euro | 546 Euro |
| 200.000 Euro | 870 Euro |
| 500.000 Euro | 1.870 Euro |
Hinzu kommen Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer. Enthält der Vertrag zusätzlich Regelungen zu Unterhalt oder Versorgungsausgleich oder einen Erbvertrag, steigt der Geschäftswert und damit die Gebühr. Den genauen Betrag nennt euch der Notar vorab. Im Gesamtbudget eurer Hochzeit ist das ein überschaubarer Posten, wie ein Blick auf die üblichen Kosten einer Hochzeit zeigt.

Das Gespräch: wie ihr das Thema fair angeht
Die größte Hürde ist selten das Recht, sondern das erste Gespräch. Wählt einen ruhigen Moment, nicht den Abend nach einem Streit. Formuliert das Thema als gemeinsame Planung: Wie wollen wir leben, wer arbeitet wie viel, was passiert, wenn Kinder kommen? Daraus ergibt sich fast von selbst, ob und welche Regelungen sinnvoll sind.
- Früh starten: Plant den Termin beim Notar mindestens zwei bis drei Monate vor der Hochzeit ein.
- Offen legen: Beide sollten wissen, welches Vermögen und welche Schulden der andere hat.
- Fair bleiben: Ein Vertrag, der nur einen schützt, ist emotional und rechtlich angreifbar.
- Regelmäßig prüfen: Ändert sich die Lebenslage, etwa durch Kinder oder eine Selbstständigkeit, lässt sich der Vertrag anpassen.
Bringt das Thema am besten in die Phase, in der ihr ohnehin Unterlagen sammelt. Welche Dokumente das Standesamt verlangt, zeigt unser Beitrag zu den Unterlagen für das Standesamt. Wann sich der Notartermin im großen Zeitplan unterbringen lässt, findet ihr in der Checkliste für die Hochzeitsplanung.
Fazit: Klarheit statt Misstrauen
Ein Ehevertrag ist kein Pflichtprogramm, aber für viele Paare eine kluge Entscheidung. Wer selbstständig ist, viel Vermögen einbringt, ein Erbe erwartet oder bewusst ein ungleiches Familienmodell lebt, sollte sich beraten lassen. Für alle anderen kann die gesetzliche Zugewinngemeinschaft genau richtig sein. Entscheidend ist, dass ihr die Frage bewusst und gemeinsam beantwortet, lange bevor die Einladungen verschickt sind. Ein offenes Gespräch über Geld, Arbeit und Familienplanung stärkt eure Beziehung, ganz gleich, ob am Ende ein Vertrag unterschrieben wird oder nicht. Oft fällt es danach sogar leichter, sich entspannt auf die Hochzeit zu freuen.
Häufige Fragen zum Ehevertrag
Wann sollte man einen Ehevertrag abschließen?
Am besten einige Monate vor der Hochzeit, damit beide genug Zeit haben, den Entwurf zu prüfen, und niemand unter Druck unterschreibt. Ein Ehevertrag ist aber auch jederzeit nach der Hochzeit möglich, etwa wenn sich die Lebenssituation ändert, ein Kind kommt oder ein Partner sich selbstständig macht.
Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?
Die Kosten hängen vom gemeinsamen Vermögen ab. Bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro liegt die Notargebühr bei rund 546 Euro netto, bei 200.000 Euro bei etwa 870 Euro, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Zusätzliche Regelungen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Erbe erhöhen den Betrag.
Ist ein Ehevertrag ohne Notar gültig?
Nein. Nach Paragraf 1410 BGB muss ein Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner von einem Notar beurkundet werden. Eine privatschriftliche Vereinbarung über den Güterstand ist unwirksam. Der Notar berät beide neutral und erklärt die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Regelungen.
Was ist der Unterschied zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft?
In beiden Güterständen bleibt das Vermögen jedes Partners getrennt. Bei der Zugewinngemeinschaft wird aber am Ende der Ehe der Vermögenszuwachs ausgeglichen, bei der Gütertrennung nicht. Die Gütertrennung kann steuerliche und erbrechtliche Nachteile haben, deshalb wählen viele Paare eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?
Ja. Gerichte prüfen Eheverträge auf grobe Benachteiligung. Ein Vertrag kann ganz oder teilweise unwirksam sein, wenn er einen Partner einseitig belastet, etwa durch Verzicht auf Kinderbetreuungsunterhalt, oder wenn er in einer Zwangslage geschlossen wurde. Eine faire, ausgewogene Gestaltung schützt euch beide.
Über die Autorin / den Autor
Johanna schreibt über alles, was vor dem großen Tag organisiert werden will: Zeitpläne, Budgets, Gästelisten und die Zusammenarbeit mit Dienstleistern. Ihr Ansatz: lieber eine klare Liste als zehn offene Baustellen.